Haustiere in der Mietwohnung: Dürfen Haustiere in der Wohnung gehalten werden?
Tiere sind treue Begleiter im alltäglichen Leben und werden schnell zu richtigen Familienmitgliedern. Die Frage, ob Haustiere in einer Mietwohnung erlaubt sind, beschäftigt viele Tierliebhaber und Mieter gleichermaßen. In Deutschland sind die Bedingungen für die Haltung von Tieren in Mietwohnungen gesetzlich im Mietrecht geregelt und es gibt klare Rechte und Pflichten für Mieter sowie für Vermieter.
Die Sehnsucht nach tierischer Gesellschaft und die Freude an einem pelzigen Mitbewohner sind oft groß. Nachfolgend werfen wir einen genaueren Blick darauf, welche Tiere gehalten werden dürfen, welche Haustiere verboten sind und welche Regelungen für die Haustierhaltung in den Mietwohnungen der AWG Wolmirstedt gelten.
Was sagt das Mietrecht über Haustiere?
In Deutschland regelt das Mietrecht die Bedingungen für die Haltung von Haustieren in angemieteten Wohnungen. Grundsätzlich gibt es keine generelle gesetzliche Regelung, welche die Haltung von Haustieren verbietet. Ein komplettes Haustierverbot ist im Mietvertrag also nicht möglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Arten von Tieren und Kleintieren in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen.
Die Art der Tiere ist im Mietrecht in Bezug auf die Erlaubnis zur Tierhaltung und ein mögliches Tierhaltungsverbot entscheidend. Haustiere werden im Mietrecht in verschiedene Gruppen unterteilt. Zu den sogenannten Kleintieren zählen typischerweise Vögel wie Wellensittiche, Nagetiere wie Hamster und Meerschweinchen sowie Fische. Die zweite Gruppe bilden Hunde und Katzen.

Hamster, Vögel und Co. in der Mietwohnung:
Sind Kleintiere erlaubt?
Die Erlaubnis zur Haltung von Kleintieren in der Mietwohnung hängt in erster Linie von den Regelungen im Mietvertrag und dem geltenden Mietrecht ab. Kleintiere wie Hamster, Wellensittiche, Kaninchen, Meerschweinchen und Fische gelten in der Regel als unproblematisch und viele Vermieter haben keine Einwände gegen die Kleintierhaltung.
Der Mieter muss allerdings dafür sorgen, dass durch die Tiere weder Schmutz noch anderweitige Belästigungen anderer Mieter verursacht werden.
Was heißt
"Hunde und Katzen nur mit Zustimmung des Vermieters"?
Die Formulierung "Hunde und Katzen nur mit Zustimmung des Vermieters" in einem Mietvertrag bedeutet, dass der Mieter vor der Anschaffung eines Hundes oder einer Katze die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters einholen muss. Ohne diese Zustimmung darf der Mieter keine Hunde oder Katzen in der Wohnung halten.
Diese Klausel dient dazu, dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, die Tierhaltung von Hunden und Katzen zu kontrollieren und gegebenenfalls Bedingungen oder Einschränkungen festzulegen. Der Vermieter kann beispielsweise die Größe oder Anzahl der Tiere beschränken oder spezifische Verhaltensregeln für die Haustiere festlegen.
So darf der Vermieter die Haltung von großen Hunden in einer verhältnismäßig kleinen Wohnung als nicht artgerecht verbieten.
Tierhaltung in der Mietwohnung:
Wie viele Tiere sind erlaubt?
Die Anzahl der erlaubten Tiere in einer Mietwohnung wird in erster Linie durch den Mietvertrag und das örtliche Mietrecht geregelt. Es gibt keine einheitliche Regelung für die Anzahl der erlaubten Tiere in einer Wohnung, da dies von Vermieter zu Vermieter und von Region zu Region unterschiedlich sein kann.
Bei der Kleintierhaltung darf ein Mieter beispielsweise mehr als zwei Ziervögel in der Wohnung halten oder auch zwei Kaninchen oder Hamster sowie mehrere Fische in einem Aquarium sind in der Mietwohnung erlaubt. Die Haltung von Kleintieren gehört rechtlich gesehen im Mietrecht zur „normalen“ Wohnnutzung.
Die Grenze der Anzahl der Tiere ist auf jeden Fall dann erreicht, wenn die Tierhaltung zu Beeinträchtigungen der Mietsache oder der anderen Mieter führt.
Tierhaltungsverbot in einer Mietwohnung:
Wann ist das dennoch möglich?
Insbesondere bei exotischen Tieren, die oftmals als gefährlich gelten, muss der Vermieter die Haltung dieser Tiere in der Mietwohnung nicht dulden. Halter von exotischen Tieren und Haustieren benötigen ohnehin eine zusätzliche Halteerlaubnis nach Vorschrift des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes.
Zu diesen Tieren zählen zum Beispiel Würgeschlangen, Vogelspinnen oder Reptilien. Insbesondere bei einer exotischen Tierart sollten Sie vorab die Erlaubnis des Vermieters einholen und sicherstellen, dass für diese Art der Haustiere kein Haustierverbot in der Wohnung gilt.
Hundehaltung: Kampfhunde darf der Vermieter ablehnen
Gemäß den Bestimmungen des Mietrechts haben Vermieter kein Erfordernis, ihre Zustimmung zur Haltung von als Listenhunde oder Kampfhunde klassifizierten Hunden zu erteilen. Dem Vermieter stehen demnach Rechte zu, der Tierhaltung zu widersprechen.
Zusätzlich ist es gestattet, nach einer erfolgten Abmahnung eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, sofern das Tier nicht aus dem Mietshaus entfernt wird. Das setzt jedoch voraus, dass andere Mieter oder Nachbarn bereits durch den Hund belästigt wurden, sich aufgrund des Verhaltens des Hundes gefährdet fühlen oder eine potenzielle Gefährdung von Kindern besteht. In solchen Fällen darf der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen, um die Interessen und Sicherheit der anderen Mieter zu schützen.
Welche Hunde genau als Listenhunde gelten, ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zu den Listenhunden in Sachsen-Anhalt gehören zum Beispiel:
- Pitbull-Terrier
- American-Staffordshire-Terrier
- Bullterrier
- Kreuzungen, der genannten Hunde untereinander oder mit anderen Rassen.


Kann der Vermieter die Erlaubnis zur Haustierhaltung in der Mietwohnung widerrufen?
Die Frage, ob der Vermieter die Erlaubnis zur Haustierhaltung in einer Mietwohnung widerrufen kann, hängt von den Umständen und den vertraglichen Vereinbarungen in den Mietverträgen ab. Im Allgemeinen ist die Widerruflichkeit der Erlaubnis zur Haustierhaltung nicht automatisch gegeben. Zu den Gründen, warum ein Vermieter die Erlaubnis zur Tierhaltung zurückziehen kann, zählen:
- Störung der Nachbarn: Wenn die Tierhaltung zu Beschwerden von Nachbarn führt, beispielsweise aufgrund von Lärm, Geruch oder anderen Belästigungen, darf der Vermieter die Erlaubnis zurückziehen und ein Haustierverbot aussprechen, um so Konflikte zu vermeiden.
- Vertragsverletzung: Wenn der Mieter gegen die im Mietvertrag festgelegten Bedingungen zur Tierhaltung verstößt, darf der Vermieter die Erlaubnis zurückziehen. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn zu viele Haustiere in der Wohnung gehalten werden oder die Tiere die Wohnung oder die Mietsache beschädigen.
- Gefahr für die Sicherheit: Wenn die Haltung bestimmter Tiere als sicherheitsgefährdend eingestuft wird, könnte der Vermieter die Erlaubnis zum Halten der Haustiere aus Sicherheitsgründen zurückziehen. Dies könnte beispielsweise beim Halten von exotischen oder potenziell gefährlichen Tieren der Fall sein.
Die beschriebenen Gründe können zu einem Tierhaltungsverbot in der Wohnung durch den Vermieter führen.
Haustierhaltung in der Mietwohnung und Nachbarschaft
Die Tierhaltung in einer Mietwohnung kann eine sensible Angelegenheit sein, welche die Beziehungen zwischen Nachbarn und Mietern beeinflusst. Bei der Entscheidung, ein Haustier in einer Mietwohnung zu halten, sollten Sie die Bedürfnisse und Rechte der anderen Nachbarn berücksichtigen. Lärm, Geruch, oder andere Belästigungen durch Tiere wie Hund und Katze können zu Streit zwischen den Nachbarn im Haus führen.
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Haustieren bedeutet sicherzustellen, dass sie artgerecht gehalten werden und dass ihre Präsenz im Haus keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für andere Bewohner darstellt. Kommunikation und Rücksichtnahme spielen eine entscheidende Rolle, um ein harmonisches Zusammenleben im Haus zu gewährleisten und Streit zu vermeiden.
Mieter, welche Tiere in der Mietwohnung halten, sollten im Falle von Bedenken seitens der Nachbarn offen für Diskussionen sein und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um etwaige Probleme mit dem Haustier zu lösen und ein angenehmes Wohnklima für alle Mieter im Haus zu schaffen.
Artgerechte Haltung
für Haustiere in Mietwohnungen
Die artgerechte Haltung von Haustieren in Mietwohnungen ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch wichtig für das harmonische Zusammenleben von Mensch und Tier. In einer städtischen Umgebung, wo die Wohnungen oft begrenzten Platz bieten, ist es wichtig, die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der pelzigen Mitbewohner zu berücksichtigen.
Die Einhaltung artgerechter Standards trägt nicht nur zum Wohlbefinden des Tieres bei, sondern minimiert auch, dass ein Problem mit Nachbarn und Vermietern auftritt. Insbesondere größere Haustiere in der Mietwohnung, wie es beim Halten von Hunden und Katzen der Fall ist, bedürfen einer artgerechten Tierhaltung.
Artgerechte Kleintierhaltung
in der Mietwohnung
Kleintiere wie Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel und andere Nager können ideale Begleiter für Menschen sein. Im begrenzten Raum der Mietwohnung ist es wichtig, dem Tier im Rahmen der artgerechten Haltung eine anregende Umgebung, ausreichende Bewegungsmöglichkeiten und eine ausgewogene Ernährung zu sorgen.
Artgerechte Katzenhaltung
in der Mietwohnung
Katzen sind von Natur aus neugierige und aktive Haustiere. Daher ist es wichtig, ihre instinktiven Bedürfnisse zu berücksichtigen. Das Bereitstellen von ausreichendem Platz in der Wohnung für Bewegung, geeigneten Rückzugsmöglichkeiten, sowie die Möglichkeit zur Krallenpflege sind wesentliche Aspekte.
Fensterplätze oder sichere Balkonzugänge können den natürlichen Beobachtungstrieb der Katzen befriedigen. Zudem ist eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige tierärztliche Betreuung innerhalb der artgerechten Katzenhaltung unerlässlich.

Artgerechte Hundehaltung in der Mietwohnung
Die artgerechte Haltung von Hunden in der Wohnung erfordert eine Balance zwischen den Bedürfnissen des Hundes und den Gegebenheiten der Wohnungsumgebung. Hunde sind soziale Tiere und benötigen ausreichend Bewegung, sozialen Kontakt und geistige Anregung. Mieter sollten sicherstellen, dass ihre Hunde regelmäßig Gassi geführt werden und die Möglichkeit haben, sich auszutoben. So lassen sich auch Lärmbelästigungen der anderen Mieter durch nicht ausgelastete Hunde vermeiden.
Ein gut ausgestatteter Ruheplatz im zuhause sowie genügend Spielzeug können zur geistigen Beschäftigung beitragen. Es ist wichtig, Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen, insbesondere in Bezug auf eventuelle Geräuschemissionen. Die Einhaltung von Tierhygiene und eine ausgewogene Ernährung tragen ebenfalls zur artgerechten Hundehaltung bei.
Die Kommunikation mit dem Vermieter und die Erlaubnis des Vermieters zur Haustierhaltung sind Schritte, die Mieter unternehmen sollten, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse vom Hund im Einklang mit den Wohnregelungen stehen und ein harmonisches Zusammenleben gewährleistet ist.
Das Wichtigste zur Tierhaltung in Mietwohnungen bei der AWG Wolmirstedt
Da Tiere und Kleintiere für viele Mieter zum wichtigen Begleiter im Leben gehören, verstehen wir auch, dass Sie diese auch bei sich in der Mietwohnung halten möchten. Allgemein dürfen Sie bei der AWG Wolmirstedt Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Fische halten. Auch kleinere Hunde und Katzen sind nach einer Prüfung und Zustimmung unsererseits erlaubt.
Vorab müssen Sie als Mieter einen Antrag ausfüllen und die Tierhaltung in der Mietwohnung von Kleintieren, Hunden und Katzen bei uns anfragen. Nehmen Sie dazu gern mit uns Kontakt auf.