Die Genossenschaft
„Was dem einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele.“
(Friedrich Raiffeisen, Mitbegründer des Genossenschaftswesens in Deutschland)
„Mehrere kleine Kräfte vereint bilden eine große“
(Hermann Schulze-Delitzsch)
Seit 1958 haben viele kleine Kräfte mitgewirkt, die Wohnungsgenossenschaft der AWG Wolmirstedt eG zu dem zu machen, was sie heute ist „ein stetig gewachsenes Wohnungsunternehmen, bei dem soziale und gesellschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen und die Versorgung aller Bevölkerungsschichten mit attraktiven Wohnraum höchste Priorität besitzt“. Auch aktuell erfreuen sich Genossenschaften aller Art wieder zunehmender Beliebtheit … auch die der Wohnungsgenossenschaften
Ihre Vorteile als Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft
Mitbestimmungsrecht
Genossenschaftsmitglieder erwerben mit ihrer Mitgliedschaft und den eingezahlten Anteilen ein entsprechendes Eigentumsrecht am Vermögen der Genossenschaft sowie ein Mitbestimmungsrecht
Stimmrecht
Das genossenschaftliche Stimmrecht richtet sich – anders als bei Aktiengesellschaften – nicht nach Höhe der Anteile. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Einflussnahme
Durch Teilnahme an den Mitgliederversammlungen ist eine aktive Einflussnahme durch die Mitglieder möglich. In einigen Wohnungsgenossenschaften können Mitglieder auch in Aufsichtsrat und Vorstand gewählt werden. Dies ist in der jeweiligen Satzung geregelt.
Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Mitglieder ist im Genossenschaftsgesetz verankert, d.h. niemand wird bevorzugt behandelt.
Für- und Miteinander
Das Für- und Miteinander steht im Vordergrund. Den unterschiedlichen Wünschen der Generationen wird durch entsprechende Wohnangebote Rechnung getragen.
Sicherheit
Es besteht eine hohe finanzielle und wirtschaftliche Sicherheit durch die gesetzlich verankerte Prüfpflicht. Jährlich erfolgt eine genossenschaftliche Pflichtprüfung durch unabhängige Dritte.
Keine Gewinnerwirtschaftung
Die Höhe der Nutzungsgebühren bei den Wohnungsgenossenschaften richtet sich nicht auf Gewinnerwirtschaftung aus, sondern orientiert sich an den Notwendigkeiten für Erhaltung und Verbesserung der Wohnungen, des Wohnumfeldes und der Infrastruktur.
Unabhängig
Kapitalinteressen von Dritten (z.B. Gewinnerwirtschaftung, Immobilienspekulationen) haben keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Genossenschaft.
Wohnrecht und Vererbbarkeit
Grundsätzlich besteht ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Wohnung da Eigenbedarfskündigungen nicht möglich sind. Zudem kann die Mitgliedschaft und somit das Wohnrecht über Generationen vererbt werden.
Wohnungsbaugenossenschaften sind genossenschaftliche Zusammenschlüsse, die sich der Schaffung und Verwaltung von Wohnraum für ihre Mitglieder widmen. Der Kern dieses Modells liegt in der Mitgliedschaft, bei der Personen, die nach Wohnraum suchen, Mitglieder werden können, indem sie Anteile an der Genossenschaft erwerben. Diese Anteile repräsentieren das Eigenkapital der Genossenschaft und werden nicht gehandelt. Die Mitglieder sind gleichzeitig Eigentümer und Nutzer der Genossenschaft, was eine demokratische Struktur fördert, in der jedes Mitglied unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile eine Stimme hat.
Die demokratische Beteiligung zeigt sich auch in der Auswahl des Vorstands (Bestellung durch den Aufsichtsrat) und bei regelmäßigen Mitgliederversammlungen, auf denen wichtige Entscheidungen getroffen werden (z.B. die Bestimmung des Aufsichtsrats). Die Wohnungsvergabe erfolgt in der Regel nach internen Kriterien, die die Bedürfnisse der Mitglieder berücksichtigen, und die Mietzahlungen fließen in die Instandhaltung, Modernisierung und die Bildung von Rücklagen für die Genossenschaft.
Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft bietet vielfältige Vorteile. Durch demokratische Mitbestimmung haben alle Mitglieder eine Stimme, was Eigenverantwortung und Gemeinschaftssinn fördert. Genossenschaften zielen darauf ab, die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu erfüllen, sei es durch erschwinglichen Wohnraum oder preisgünstige Produkte. Sie bieten Stabilität und Sicherheit, fördern soziale Verantwortung und stärken lokale Wirtschaften. Diese flexible Organisationsform kann in verschiedenen Branchen existieren und ermöglicht eine gemeinschaftsorientierte, demokratische und wirtschaftlich verantwortungsbewusste Zusammenarbeit.
Genossenschaften bieten zwar viele Vorteile, aber auch einige potenzielle Nachteile. Die demokratische Struktur kann zu langsameren Entscheidungsprozessen führen und erfordert oft Kompromisse. Ebenso kann die Flexibilität eingeschränkt sein, und der Zugang zu externem Kapital ist begrenzt. Mitgliederüberlastung und Konflikte sind weitere mögliche Herausforderungen. Trotzdem können klare interne Strukturen und effektive Governance viele dieser Probleme mildern. Es ist wichtig, diese Aspekte bei der Gründung oder Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zu berücksichtigen, um angemessen zu planen und potenzielle Schwierigkeiten zu bewältigen.
Genossenschaftswohnungen sind primär für Menschen gedacht, die auf der Suche nach erschwinglichem und langfristig sicherem Wohnraum sind. Diese Wohnungen bieten eine attraktive Option für eine Vielzahl von Personen, darunter Niedrig- und Mittelverdiener, Familien, Senioren, Alleinerziehende und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Die stabilen und oft langfristigen Wohnmöglichkeiten machen sie besonders für Familien und ältere Menschen attraktiv, die Sicherheit und Stabilität schätzen. Zudem bieten Genossenschaften eine unterstützende Gemeinschaftsumgebung, die insbesondere Alleinerziehende und Menschen mit besonderen Bedürfnissen anspricht.
Auch kleine Unternehmen können an Genossenschaftswohnungen interessiert sein, um ihren Mitarbeitern erschwinglichen Wohnraum bieten zu können. Insgesamt bieten Genossenschaftswohnungen eine vielseitige und sozial orientierte Wohnoption für Menschen aller Lebenslagen.
Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften sind zwei verschiedene Arten von Organisationen, die sich auf die Bereitstellung von Wohnraum konzentrieren, jedoch unterschiedlich organisiert und betrieben werden.
Wohnungsbaugesellschaften sind in der Regel privatwirtschaftliche Unternehmen, die Wohnungen entwickeln, bauen und verwalten, um sie entweder zu vermieten oder zu verkaufen. Sie sind gewinnorientiert und agieren auf dem freien Markt. Die Entscheidungsfindung und Verwaltung erfolgen durch einen Vorstand oder eine Geschäftsführung, die von den Eigentümern oder Investoren ernannt werden. Die Mieter haben eine passive Rolle und sind Kunden des Unternehmens.
Im Gegensatz dazu sind Wohnungsbaugenossenschaften genossenschaftlich organisierte Unternehmen, deren primäres Ziel darin besteht, Wohnraum für ihre Mitglieder zu schaffen und zu verwalten. Sie sind auf einer nicht-gewinnorientierten Basis organisiert und betrieben. Die Mitglieder sind gleichzeitig Eigentümer und Nutzer der Genossenschaft und haben demokratische Mitbestimmungsrechte, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Anteile. Die Finanzierung erfolgt oft durch Einzahlungen der Mitglieder, Eigenkapital und/oder staatliche Förderprogramme. Die Entscheidungsfindung und Verwaltung erfolgen durch demokratisch gewählte Gremien wie einen Vorstand und regelmäßige Mitgliederversammlungen. Die Mitglieder spielen eine aktive Rolle bei der Verwaltung und Entscheidungsfindung der Genossenschaft.
Insgesamt unterscheiden sich Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften in ihrer Organisationsstruktur, finanziellen Ausrichtung, Beteiligung der Mitglieder und der Art und Weise, wie Entscheidungen getroffen werden. Während Wohnungsbaugesellschaften gewinnorientiert sind und auf dem freien Markt operieren, haben Wohnungsbaugenossenschaften das Wohl ihrer Mitglieder im Fokus und sind demokratisch organisiert.
Um Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft zu werden, sind in der Regel mehrere Schritte erforderlich. Zunächst sollte man verschiedene Genossenschaften in seiner Region recherchieren und Informationen über ihre Wohnungsangebote und Mitgliedschaftsanforderungen einholen. Nach der Auswahl einer oder mehrerer Genossenschaften nimmt man Kontakt auf, um sein Interesse an einer Mitgliedschaft zu bekunden und weitere Informationen zu erhalten. Anschließend durchläuft man in der Regel ein Antragsverfahren, das das Ausfüllen eines Mitgliedschaftsantrags und die Vorlage bestimmter Unterlagen wie Einkommensnachweise umfassen kann.
Ein wichtiger Schritt ist die Zeichnung von Anteilen an der Genossenschaft, für die in der Regel ein bestimmter Geldbetrag erforderlich ist. Nach Abschluss des Verfahrens und der Genehmigung durch die Genossenschaft muss ein Mitgliedsbeitrag entrichtet werden. Dieser wird für die Verwaltungskosten der Genossenschaft und den Erhalt des Wohnungsbestandes verwendet.
Indem man diese Schritte befolgt und den Anforderungen der jeweiligen Genossenschaft entspricht, kann man Mitglied werden und von den Angeboten und Vorteilen der Genossenschaft profitieren.
Ein Geschäftsanteil bei der AWG Wolmirstedt e.G. beträgt 80,00 €. Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen unbedingten Beitrittserklärung durch Übernahme von 4 Geschäftsanteilen. Dabei handelt es sich um die laut Satzung (§15 Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) festgelegten Pflichtanteile.
Weitere Geschäftsanteile (zzgl. Der Pflichtanteile) sind gemäß der Wohnungsgröße/Geschäftsraumgröße wie folgt zu leisten:
Bis 35 m² 4 weitere Anteile
Bis 41 m² 6 weitere Anteile
Bis 50 m² 8 weitere Anteile
Bis 60 m² 10 weitere Anteile
Bis 70 m² 12 weitere Anteile
Bis 82 m² 14 weitere Anteile
Genossenschaftsanteile erfüllen verschiedene Zwecke im genossenschaftlichen Modell. Sie stärken das Eigenkapital der Genossenschaft, fördern die finanzielle Stabilität und ermöglichen den Mitgliedern eine Beteiligung und Mitsprache. Die Mittel aus den Anteilen werden für Investitionen verwendet, sichern die Liquidität und ermöglichen den Mitgliedern eine demokratische Teilhabe. Insgesamt sind Genossenschaftsanteile ein zentrales Instrument, das sowohl der Genossenschaft als auch den Mitgliedern zugutekommt.
Die Kündigungsbedingungen der Mitglieder sind in der Satzung der Wohnungsbaugenossenschaft geregelt. Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. (§6 Abs. 1) Hierzu bedarf es einer vom Mitglied persönlich unterzeichneten schriftlichen Kündigungserklärung. Sie muss bis spätestens am 30. September des Geschäftsjahres, in dem Sie ausgesprochen wird, der Genossenschaft zugegangen sein. (§6 Abs. 2)
Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem Ausgeschiedenen binnen sechs Monate seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, auszuzahlen. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt in drei Jahren. (§11 Abs. 4)
Die Mitgliedschaft muss separat von der Wohnung gekündigt werden. Die Kündigung muss explizit ausgesprochen werden und endet nicht automatisch mit Beendigung des Mietverhältnisses.