Die Genossenschaft

„Was dem einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele.“
(Friedrich Raiffeisen, Mitbegründer des Genossenschaftswesens in Deutschland)
„Mehrere kleine Kräfte vereint bilden eine große“
(Hermann Schulze-Delitzsch)

Seit 1958 haben viele kleine Kräfte mitgewirkt, die Wohnungsgenossenschaft der AWG Wolmirstedt eG zu dem zu machen, was sie heute ist „ein stetig gewachsenes Wohnungsunternehmen, bei dem soziale und gesellschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen und die Versorgung aller Bevölkerungsschichten mit attraktiven Wohnraum höchste Priorität besitzt“. Auch aktuell erfreuen sich Genossenschaften aller Art wieder zunehmender Beliebtheit … auch die der Wohnungsgenossenschaften

Ihre Vorteile als Mitglied in einer Wohnungs­genossenschaft

Mit­be­stimmungs­recht

Genossenschaftsmitglieder erwerben mit ihrer Mitgliedschaft und den eingezahlten Anteilen ein entsprechendes Eigentumsrecht am Vermögen der Genossenschaft sowie ein Mitbestimmungsrecht

Stimm­recht

Das genossenschaftliche Stimmrecht richtet sich – anders als bei Aktiengesellschaften – nicht nach Höhe der Anteile. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

 

Einflussnahme

Durch Teilnahme an den Mitgliederversammlungen ist eine aktive Einflussnahme durch die Mitglieder möglich. In einigen Wohnungsgenossenschaften können Mitglieder auch in Aufsichtsrat und Vorstand gewählt werden. Dies ist in der jeweiligen Satzung geregelt.

Gleich­be­hand­lungs­grund­satz

Der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Mitglieder ist im Genossenschaftsgesetz verankert, d.h. niemand wird bevorzugt behandelt.

Für- und Mit­ein­ander

Das Für- und Miteinander steht im Vordergrund. Den unterschiedlichen Wünschen der Generationen wird durch entsprechende Wohnangebote Rechnung getragen.

Sicher­heit

Es besteht eine hohe finanzielle und wirtschaftliche Sicherheit durch die gesetzlich verankerte Prüfpflicht. Jährlich erfolgt eine genossenschaftliche Pflichtprüfung durch unabhängige Dritte.

Keine Gewinn­er­wirt­schaf­tung

Die Höhe der Nutzungsgebühren bei den Wohnungsgenossenschaften richtet sich nicht auf Gewinnerwirtschaftung aus, sondern orientiert sich an den Notwendigkeiten für Erhaltung und Verbesserung der Wohnungen, des Wohnumfeldes und der Infrastruktur.

Un­ab­hängig

Kapitalinteressen von Dritten (z.B. Gewinnerwirtschaftung, Immobilienspekulationen) haben keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Genossenschaft.

Wohn­recht und Ver­erb­bar­keit

Grundsätzlich besteht ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Wohnung da Eigenbedarfskündigungen nicht möglich sind. Zudem kann die Mitgliedschaft und somit das Wohnrecht über Generationen vererbt werden.